Grundsätzlich gilt:
Die Binnenfischereiordnung / Stand 06.07.1989
darüber hinaus hat die Jahreshauptversammlung des Bornhorster Fischereiverein e.V. den Vorschlag der Gewässerwarte in der Sitzung vom 17.03.2024 (der nachfolgend aufgeführt ist) angenommen.
Somit gelten seit dem 17.03.2024 folgende Schonzeiten:
Der Vorstand
Bornhorster Fischereiverein e.V.
Mittagsweg 37
26133 Oldenburg
Mobil: 0170 5578246
E-Mail: info@bornhorster-fischereiverein.de